Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte (DSB) hat laut DSGVO zahlreiche Aufgaben:
- Verfahrensverzeichnis vorhalten, das Umfang und Grundlage der
Datenverarbeitung dokumentiert
- Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung überwachen, ggf. durch
technisch-organisatorische Maßnahmen
- das Unternehmen bei der Vertragsgestaltung datenschutzrelevanter
Themen beraten
- Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten
- Mitarbeiter schulen und sensibilisieren
- Betroffene ggf. darin unterstützen, ihre Auskunftsrechte wahrzunehmen
- Vorabkontrolle bei Risiken für die Rechte und Freiheiten der
Betroffenen